00: 00:11Christina Berg: Herzlich Willkommen zum EVItalk-Podcast zum Thema Elektronisches Beantragungsverfahren. Das sogenannte EBZ soll zum 1.7.2022 in den Zahnarztpraxen eingeführt werden. Ziel ist es, die Einreichung und Genehmigung von genehmigungspflichtigen Anträgen für die Bereiche KBR, PAR, ZE und KFO zwischen Praxen und Krankenkassen schneller und vor allem unbürokratischer zu versenden. Das Verfahren selbst ist keine Anwendung der Telematikinfrastruktur, das würde ich hier gerne mal erwähnen, nutzt aber den sicheren Übertragungsweg über KIM. Mein heutiger Gast ist Thomas Helm, Referent der AOK Rheinland/Hamburg, sitzt auch in Hamburg und ich möchte Sie herzlich willkommen heißen. Herr Helm, vielen Dank, dass Sie sich heute Zeit für uns nehmen.
00: 01:00Thomas Helm: Gerne.
00: 01:01Christina Berg: Ich würde Sie gerne bitten, sich mal kurz vorzustellen.
00: 01:04Thomas Helm: Ja, mein Name ist Thomas Helm, Referent bei der AOK Rheinland/Hamburg und zuständig für die dentalen Themen. Da bin ich auch in der Projektgruppe auf Bundesebene, was die Pilot-AOK anbetrifft und bin auch für den AOK-Bundesverband Mitglied der Technischen Kommission beim GKV-Spitzenverband. Ich bin seit vielen Jahren im dentalen Bereich tätig und habe daher ein paar praktische Erfahrungen auch zu dem Thema. Zwischendurch war ich auch mal von der Krankenkasse ausgeliehen an das Hamburger Gesundheitsministerium, um die Senatorin dort zu unterstützen bei einem Antibiotikaprojekt und verschiedenen anderen Themen: Flüchtlinge, Corona-Management bis die Kasse mich wieder zurückgeholt hat.
00: 01:41Christina Berg: Okay, das ist einiges. Herzlichen Dank für die Vorstellung. Da haben wir auf jeden Fall mal den richtigen Ansprechpartner gefunden.
00: 01:47Thomas Helm: Ich hoffe es.
00: 01:48Christina Berg: Ich würde Ihnen gerne einfach mal ein paar Fragen stellen. Wie eingangs erwähnt, zum 1. Juli soll ja die elektronische Beantragung von Behandlungen flächendeckend an den Start gehen. Damit würden nun auch für die Dentalwelt Ärzteautos wirklich nutzbringend auf der digitalen Autobahn endlich fahren können. Bis dahin wird aber an allen Abschnitten noch kräftig gebaut. Bei Ihnen, bei uns. Wie ist denn die AOK diesbezüglich aufgestellt?
00: 02:12Thomas Helm: Also technisch sind wir bereit. Wir haben die Voraussetzungen geschaffen, haben auch schon in einem Testsystem getestet über einen sogenannten 'Moktor', der praktisch das KIM-Postfach des Zahnarztes ersetzt hat. Und inzwischen läuft ja bereits die Pilotphase. Sie läuft derzeit recht schleppend. Das ist richtig. Aber die ersten Fälle sind angekommen. Wir haben also 30 Fälle ungefähr, die sind erfolgreich verarbeitet worden. Das betraf Zahnersatz und die konnten auch erfolgreich an die beteiligten Zahnarztpraxen zurückgesendet werden. Im telefonischen Kontakt mit diesen Praxen stellte sich heraus, dass das dort sehr gut angenommen wurde und man regelrecht begeistert war, da der Ausdruck entfällt und es sehr viel schneller geht.
00: 02:53Christina Berg: Okay. Danke für die Rückmeldung. Also wir sind hier auch bald in der Pilotphase schon tätig. Sie pilotieren ja schon länger - haben Sie gerade erwähnt -.Sie pilotieren mit Praxen und Realdaten im Parallelverfahren Papier- und Elektronischer Beantragung. Können Sie etwas dazu sagen, wie dieser Testlauf speziell stattfindet im Parallelverfahren?
00: 03:14Thomas Helm: Also es läuft dann so, dass die Praxis eigentlich nur den EDV-Weg nutzt und den Plan an uns sendet. Das ist ja ein echter Plan, ein echter Patient steht dahinter. Der Plan geht bei uns ein und wird komplett verarbeitet, sodass die Erfassung bei der Krankenkasse wegfällt, was eben für uns einen großen Vorteil darstellt. Wir können die dentalen Anträge dadurch schneller bearbeiten. Nach wie vor muss natürlich der Härtefall individuell geprüft werden. Aber es gibt auch einfachere Versorgung, die wir auch künftig im sogenannten Dunkel-Verarbeitungsverfahren genehmigen möchten, was zur Folge hat, dass der genehmigte Antrag innerhalb kürzester Zeit wieder in der Praxis landet.
00: 03:54Christina Berg: Was heißt kürzester Zeit? Ich muss direkt nachhaken.
00: 03:57Thomas Helm: Ja, das hängt von der Datenstruktur im Netz insgesamt ab. Es kann also sein, dass tatsächlich innerhalb von Minuten der Antwort-Datensatz vorliegt.
00: 04:07Christina Berg: Sie haben es gerade angesprochen: Wie schätzen Sie es denn ein, wenn jetzt die Praxen zum 1.7. flächendeckend damit arbeiten sollen? Wie funktioniert das denn mit der KIM-Nachrichtenübermittlung? Meinen Sie, dass das technisch ausgereift ist?
00: 04:21Thomas Helm: Also ich denke, das ist technisch ausgereift. Wir wissen, dass es bei ERU ein paar Schwierigkeiten gibt. Aber wir haben ja hier andere Komponenten im Einsatz im dentalen Verfahren, sodass wir dort nicht die Schwierigkeit sehen. Und bislang hat das auch funktioniert und die Anzahl ist händelbar. Die sollte nicht das Problem darstellen.
00: 04:41Christina Berg: Okay. Vielen Dank. Ja, wir wollen mal die Vorteile herausarbeiten. Für die Praxen ergeben sich ja wirklich handfeste Vorteile: schnellere Bearbeitung, Wegfall von Papier und dessen Archivierung, Wegfall von aufwändigem Postversand und nicht zuletzt natürlich und ganz wichtig die Hoheit über die Beantragungs- und Genehmigungssituation. Ähnlich sieht es ja vermutlich bei den Krankenkassen aus. Die Digitalisierung dieser Prozesse ist ja längst überfällig. Das haben wir ja auch schon eingangs erwähnt. Welche Vorteile und Einsparungen für das Gesundheitswesen entstehen denn für Sie, Ihrer Meinung nach?
00: 05:15Thomas Helm: Also da ist es ja so, dass wir einen Erfassungsaufwand nicht mehr haben, der bislang ja in großer Zahl gegeben ist. Wir sprechen da beispielsweise bei unserer Kasse von etwa 40.000 Heil- und Kostenplänen im Schnitt pro Monat, die erfasst werden müssen. Nun werden ja leider nicht alle Pläne elektronisch übersandt, sondern die Unikliniken beispielsweise oder Zahnarztpraxen, die kurz vor der Pensionierung stehen, brauchen daran ja nicht teilnehmen. Also weiterhin ist Personal notwendig, um Fälle zu bearbeiten. Dies gilt auch für die Kundenberatung, für die Einleitung von Gutachten und das ganze Erstattungsverfahren. Aber die Erfassung fällt weg und das ist jetzt noch nicht so genau bezifferbar. Nun sind die Kosten für das Personal aber nach wie vor ja vorhanden, denn es soll ja auch niemand auf die Straße gesetzt werden. Das Personal wird dann anderweitig eingesetzt, in der Beratung beispielsweise oder bei anderen Aufgaben. Das ist so vorgesehen. Aber es ist ein deutlicher Vorteil. Ich kann das einmal kurz aufzeigen, wie das in der Praxis abläuft. Ein Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan. Dieser wird per KIM übersendet, landet bei der Krankenkasse und kann alsdann dem Sachbearbeiter, der für die Versicherten zuständig ist, in dessen Inbox eingesteuert werden. Der Sachbearbeiter öffnet das, muss keine Daten erfassen, prüft das und entscheidet mithilfe eines elektronischen Regelwerks. Wenn alles in Ordnung ist, kann der Datensatz sofort an die Praxis zurückgesandt werden und der Kunde bekommt einen Brief über die Genehmigung und den Inhalt, dass die Praxis darüber informiert wurde.
00: 06:50Christina Berg: Okay, also der Krankenkassenberater bleibt der gleiche für den Patienten? Früher oder bisher aktuell ist man es ja auch so gewohnt, dass man da mal anruft und mal nachhakt, wie es läuft und wie die Aussichten sind. Ist das weiterhin gegeben?
00: 07:02Thomas Helm: Das ist bei uns weiterhin so gegeben. Das wird ja in drei Service-Centern bearbeitet. Also das bleibt so und es ist nach wie vor auch so, dass auch die Praxis Beratungsbedarf anmelden kann. Es gibt ja ein Kennzeichen laut Schlüsseltabelle 'Praxis wünscht Rückruf' oder 'Versicherter wünscht Rückruf'. Man kann auch ein Kennzeichen eingeben 'Härtefall', 'Verdacht auf Härtefall', heißt das. Das wird ja bisher immer ins Bemerkungsfeld eingetragen. Im EDV-Verfahren, jetzt im EBZ-Verfahren haben wir festgestellt, dass die Praxen auch das jetzt noch manchmal dort reinschreiben. Das ist technisch kein Problem, aber eigentlich nicht richtig, denn es gibt das Feld 'Verdacht auf Härtefall'. Dann ploppt bei der Sachbearbeitung eine entsprechende Aufgabe auf und der Sachbearbeiter kann diesbezüglich eine Prüfung einleiten.
00: 07:50Christina Berg: Okay. Sehr interessant. Vielleicht diesbezüglich auch noch mal eine Frage: Obwohl das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und den Patienten besteht, wird die Kommunikation zukünftig über die Praxis laufen. Eine Unterschrift des Patienten kann derzeit ja digital nicht geleistet werden, das wird immer noch im Papier Verfahren der Fall sein. Wie sehen Sie denn diese Situation?
00: 08:11Thomas Helm: Das ist für mich unproblematisch. Der Patient erhält ja nach wie vor von der Praxis einen Ausdruck für seine Unterlagen und gibt der Praxis auch seine Unterschrift. Das ist ja die private Entscheidung des Patienten. Wir bezuschussen ja die Regelversorgung, und der Patient und der Zahnarzt entscheiden, welche Versorgung letztlich umgesetzt werden soll. Unsere Prüfung ist nur dahingehend, dass die Planung letztlich den Richtlinien entsprechen muss und wir dann die entsprechenden Festzuschüsse der Planung zuweisen können. Ob jetzt eine Regelversorgung gemacht wird, gleichartig oder andersartig, das hat uns als Krankenkasse dann nicht weiter zu interessieren. Wir müssen es nur wissen.
00: 08:53Christina Berg: Und über den genehmigten Plan bekommt der Patient die Information? Oder die Praxis?
00: 08:57Thomas Helm: Beide, die Praxis bekommt den Antwort-Datensatz,
00: 09:01Christina Berg: Super.
00: 09:02Thomas Helm: Per Kim-Postfach und der Patient bekommt einen Brief.
00: 09:05Christina Berg: Also das sehe ich als wirklich großen Mehrwert für die Praxis, weil sie einfach die Hoheit dann in der Hand hat, direkt mit dem Patienten Kontakt aufzunehmen und die nächsten Termine zu vereinbaren. Es geht wahrscheinlich wesentlich schneller als im herkömmlichen Verfahren.
00: 09:17Thomas Helm: Ja, so sollte es sein. Und in Fällen der Dunkelverarbeitung, wenn beispielsweise eine einzelne Krone gemacht werden soll, dann kommt der Plan bei der Kasse an und wird vom System geprüft. Wenn jetzt keine Gewährleistung läuft für diesen Zahn - dann müsste ja ein Mängelgutachten möglicherweise eingeleitet werden - dann wird dieser Plan vom System genehmigt und sofort der Antwort-Datensatz erzeugt an die Praxis und es wird automatisch der Brief erzeugt an den Versicherten. Da schaut dann kein Sachbearbeiter mehr drauf, sondern das deckt das Regelwerk ab. Und das sind dann Fälle, wo sogar die Genehmigung dann innerhalb kürzester Zeit je nach Netzauslastung bei der Praxis ankommt. Also das ist ein großer Vorteil für alle Beteiligten.
00: 09:58Christina Berg: Genau. Im besten Fall, wenn der Patient noch auf dem Behandlungsstuhl liegt.
00: 10:02Thomas Helm: Das wäre der beste Fall, ja.
00: 10:04Christina Berg: Das wäre natürlich wünschenswert. Genau. Ja, sehr interessant. Vielen Dank. Der 1. Juli steht ja jetzt schon bald vor der Tür und flächendeckend soll die Scharfschaltung aller Praxen zum gleichen Termin stattfinden. Unsere Support-Abteilung kriegt da schon die Krise. Wie sehen Sie das denn, wenn zum 1.7. da der Startschuss fällt? Vor allem: Wie läuft es mit digitalem Beantragungsverfahren und Papier-Beantragungsverfahren? Was ist der Fall, wenn es technisch nicht funktioniert und man muss zurück auf den Papierantrag?
00: 10:38Thomas Helm: Dafür ist ja auch eine Regelung getroffen worden auf Bundesebene. Da gibt es die sogenannten Style Sheets, die aber nur für den Ausnahmefall vorgesehen sind. Die werden ausgedruckt, entsprechen dem bisherigen Heil- und Kostenplan inhaltlich und müssen dann eingesetzt werden. Das betrifft dann zum Beispiel Fälle, wenn jetzt KIM-Postfach nicht funktioniert, technische Störungen. Aber es ist nicht für Fälle vorgesehen, wo die Zahnarzthelferin, die für die Erfassung der Pläne zuständig ist, erkrankt ist. Das ist kein Ausnahmegrund, das muss anders gelöst werden. Es ist immer der elektronische Weg, dem Papierweg vorzuziehen. Auf jeden Fall. Und die Style Sheets, dienen nur dem Ausnahmefall. Das ist auch auf Bundesebene im Zusammenwirken mit der KZBV, GKVSV und den PVS-Vertretern in der Runde klar definiert worden und abgesprochen worden. Ansonsten soll es keine Medienbrüche geben, das heißt, wenn ein Style Sheet versandt wurde, dann muss kein EBZ-Fall hinterhergejagt werden, wenn das System wieder funktioniert und das Kabel vor dem Haus der Praxis gepflegt ist, hinsichtlich KIM beispielsweise und umgekehrt. Also es ist immer nur ein Weg zu beschreiten.
00: 11:44Christina Berg: Okay, super. Das wäre meine nächste Frage gewesen. Herzlichen Dank dafür. Also das war jetzt schon wirklich viel Input, auch für unsere Zuhörer. Es ist ein sehr spannendes Interview gewesen. Ich bin erst einmal sozusagen durch mit meinen Fragen. Haben Sie Fragen an uns, an EviDent?
00: 11:59Thomas Helm: Mich würde interessieren, wie Sie bewerkstelligen können, Ihre Kunden alle zum 1.7. mit der Praxis-Verwaltungssoftware auszustatten? Wie sehen Sie das? Haben Sie da Ziele, die Sie definiert haben oder können Sie das überblicken, wie viel Prozent Ihrer Kunden dann am Start sein können?
00: 12:17Christina Berg: Können tun Sie das alle, weil wir pünktlich ausliefern.
00: 12:20Thomas Helm: Perfekt.
00: 12:21Christina Berg: Das heißt, zum 1.7. können sie es nutzen. Wir haben es in zwei Schritte unterteilt: Im ersten Schritt werden wir ZE und KFO ausliefern und im zweiten Schritt werden wir KBR und PAR ausliefern.
00: 12:32Thomas Helm: PAR ist ja zurückgestellt. Wegen der Richtlinienänderung kommt das ja zum 1.10. erst. Da beginnt ja die Pilotphase für PAR. Das ist etwas hinten angestellt worden.
00: 12:41Christina Berg: Ja, da haben wir noch ein bisschen Luft. Genau. Also arbeiten können Sie dann auf jeden Fall ab dem 1.7. damit. Wir werden natürlich dementsprechend auch viel Kommunikationsarbeit leisten, damit es auch tatsächlich genutzt wird. Ich glaube, es ist ein absoluter Mehrwert, dass es nicht gleich eine TI-Anwendung ist, sondern lediglich über KIM verschickt wird, weil doch die ein oder andere TI-Anwendung nicht unbedingt positiv behaftet ist in den Praxen. Somit denke ich mal, dass wir das ganz gut an den Mann beziehungsweise an die Praxen bringen können.
00: 13:10Thomas Helm: Vermutlich werden das bei ihnen Praxen sein, in Rheinland Pfalz vermehrt?
00: 13:13Christina Berg: Nein, deutschlandübergreifend.
00: 13:14Thomas Helm: Deutschlandweit, okay.
00: 13:15Christina Berg: Genau, ja.
00: 13:15Thomas Helm: Weil die AOK Rheinland Pfalz ist ja im Moment keine Pilotkasse. Die kommen ja erst zum Echtstart dazu.
00: 13:22Christina Berg: Wir können tatsächlich steuern, welche Krankenkasse und welcher Kunde EBZ nutzen kann über unsere Software. Somit ist es natürlich auch - falls wir da Statistiken führen müssten, sinnvoll das nachzuvollziehen.
00: 13:37Thomas Helm: Das heißt, Sie könnten jetzt schon die AOK Rheinland Hamburg freischalten beispielsweise? Oder die Barmer, die ja am Pilotverfahren teilnehmen?
00: 13:42Christina Berg: Genau.
00: 13:44Thomas Helm: Oder die AOK Bayern? Und andere, wie die AOK Baden Württemberg oder die AOK Rheinland Pfalz dann etwas später.
00: 13:51Christina Berg: Korrekt, genau.
00: 13:52Thomas Helm: Ja.
00: 13:53Christina Berg: Schritt für Schritt.
00: 13:53Thomas Helm: Ja.
00: 13:54Christina Berg: Gut. Ja, Herr Helm, herzlichen Dank für das Interview.
00: 13:58Thomas Helm: Sehr gerne.
00: 13:58Christina Berg: Wenn Sie keine Frage haben, würde ich hier einen Schlussstrich ziehen. Bedanke mich, wie gesagt, noch mal recht herzlich dafür. Sehr interessante Informationen für unsere Zuhörer. Vielen Dank auch im Namen derer und ich wünsche Ihnen alles Gute und wir hören voneinander.
00: 14:13Thomas Helm: Das wünsche ich Ihnen auch. Vielen Dank!